Unser VfL-Bückeburg unterstützt seit Jahren das Bildungspaket im Bereich Teilhabe, für bedürftiger Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 18. Geburtstag aus Geringverdienerfamilien. Die Anlagen im Downloadcenter wurden jetzt erneuert!
Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn sie bzw. Ihre Eltern:
Leistungsberechtigt nach dem SGB XII (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder
Sozialhilfe oder Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen.
Wenn eine der o.a. Voraussetzungen erfüllt sind, muß ein Antragsformular ausgefüllt werden. Die Anträge müssen in unserer Geschäftsstelle abgegeben werden. Dort werden sie vervollständigt und zum Landkreis geschickt. Wenn dem Antrag entsprochen wird, wird der Mitgliedsbeitrag aus dem Bildungspaket bezahlt.
Auf grund unserer Beitragsstruktur für Kinder und Jugendliche, werden die Beiträge in jeder unserer Sparten voll abgedeckt, so das ein Eigenanteil für unsere Mitglieder entfällt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Anträge ausschließlich in der Geschästsstelle bearbeitet werden könnnen.
Bitte nicht bei unseren Trainern oder Übungsleitern abgeben!
Geschäfststelle VFL Bückeburg: Telefon: 05722-891752
Graf-Wilhelm Str. 13 a Telefax: 05722-891753
31675 Bückeburg E-Mail: info@vfl-bueckeburg.de
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Di 17.15 Uhr - 19.15 Uhr
Do 10.00 Uhr – 12.00 Uhr