VfL-Geschäftsstelle kann unter Auflagen wieder besucht werden

17 Mai 2021 - 08:44

Die VfL-Geschäfsstelle ist wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.
Allerdings muss vor dem Betreten der Geschäftsstelle ein Selbsttest erfolgen. Um dies nachzuhalten, müssen alle Besucherinnen und Besucher bitte einmal an der Geschäftsstellen-Tür klingeln.
Dies gilt nicht für nachweislich Genesende bzw. der Nachweis der erfolgten Zweitimpfung plus 14 Tage.
Dies gilt auch nicht bei Vorlage eines Nachweises von einem Testzentrum, dass eine Testung per Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist bzw. Nachweis einer Durchführung eines PCR-Test, welcher nicht älter als 72 Stunden ist.

Und natürlich gelten beim Betreten der GSt, nach dem negativen Testergebnis, weiterhin die bekannten Hygieneregeln.

News

Traditionelles Weihnachtssingen im Bückeburger Jahnstadion am 18.12.2025

Weihnachtssingen 2025Am Donnerstag, den 18.12.2025 ist es wieder soweit, wir wollen  ab 18.00 Uhr wieder gemeinsam singen und uns besinnlich auf die Weihnachtstage einstimmen. Hierzu laden die ev.-luth. Landeskirche, der VfL Bückeburg, das Bürgerbataillon und die Kirchengemeinden Bückeburg, Frille, Meinsen und Petzen ein.

Diese beliebte Veranstaltung findet mittlerweile seit 2019 alljährlich im Bückeburger Jahnstadion statt. Ziel der Veranstaltung ist es, alle Menschen einzuladen, um sich gemeinsam in dieser ganz besonderen Atmosphäre auf die kommenden Feiertage einzustimmen....