Die VfL-Geschäfsstelle ist wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.
Allerdings muss vor dem Betreten der Geschäftsstelle ein Selbsttest erfolgen. Um dies nachzuhalten, müssen alle Besucherinnen und Besucher bitte einmal an der Geschäftsstellen-Tür klingeln.
Dies gilt nicht für nachweislich Genesende bzw. der Nachweis der erfolgten Zweitimpfung plus 14 Tage.
Dies gilt auch nicht bei Vorlage eines Nachweises von einem Testzentrum, dass eine Testung per Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist bzw. Nachweis einer Durchführung eines PCR-Test, welcher nicht älter als 72 Stunden ist.
Und natürlich gelten beim Betreten der GSt, nach dem negativen Testergebnis, weiterhin die bekannten Hygieneregeln.